Turnierteilnahme & Förderung

Die Teilnahme an Turnieren über den Verein ist an klare Voraussetzungen gebunden. Grundlage ist regelmäßiges Training.

Grundprinzip

Regelmäßiges Training ist die Voraussetzung für sportliche Entwicklung, Turnierteilnahme und Förderung.

Gezielte Trainingsphasen unmittelbar vor Turnieren ersetzen keine kontinuierliche Trainingsarbeit.

Warum das wichtig ist

  • kontinuierlicher Aufbau von Fähigkeiten
  • bessere Vorbereitung auf Wettkämpfe
  • stabile Leistung unter Druck

Teilnahme an Turnieren


Teilnahmevoraussetzung

  • mindestens 12 Trainingseinheiten in den letzten 8 Wochen
    (≈ 1,5 Trainingseinheiten pro Woche)
  • Bei Unterschreitung erfolgt keine Teilnahme an Turnieren über den Verein.

Zusätzlich wird eine grundsätzlich regelmäßige Trainingsbeteiligung über die gesamte Saison erwartet.

Längere Trainingspausen können dazu führen, dass eine Teilnahme trotz erfüllter Mindestquote nicht erfolgt.

Förderung (Grand Prix & Staatsmeisterschaften)


Für größere Turniere mit Reise und Nächtigung gelten erhöhte Anforderungen.

  • Unterhalb von 1,5 Trainings/Woche → keine Teilnahme möglich
  • Zwischen 1,5 und 1,75 Trainings/Woche → Teilnahme möglich, jedoch ohne Förderung (Selbstzahler)
  • Ab 1,75 Trainings/Woche → Teilnahme mit finanzieller Unterstützung durch den Verein

Orientierung für die sportliche Entwicklung:

  • Leistungsstand von etwa 900 Punkten im PAT-Start

Fehlzeiten


Als entschuldigt gelten:

  • Krankheit
  • Schule (Veranstaltungen, Exkursionen)
  • Urlaub oder familiäre Termine

Nicht als entschuldigt gelten:

  • Teilnahme an anderen Sportveranstaltungen
  • Freizeitaktivitäten
  • Hausübungen / fehlende Planung

Fehlzeiten müssen vor oder direkt nach dem Training dem Trainerteam gemeldet werden.

Gültigkeit & Grundprinzip


Gültigkeit

  • Gültig ab Vorbereitung für den Jugend Grand Prix am 4. Juli
  • Beginn der Protokollierung: ab 9. Mai

Grundsatz

  • Regelmäßiges Training ist die Voraussetzung für sportliche Entwicklung, Turnierteilnahme und Förderung.